Verbeamtete Lehrerin kann keine Versetzung wegen Umzugs verlangen

Eine Pendelstrecke auch von gut 35 km nach einem Umzug vom bisherigen Wohnort begründet keinen Versetzungsanspruch einer verbeamteten Lehrerin an eine näher an ihrem neuen Wohnort gelegene Schule. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 1 K 6161/25).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Erwerbstätigkeit im 1. Quartal 2026 gesunken

Im 1. Quartal 2026 waren rund 45,6 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sank die Erwerbstätigenzahl damit im Vergleich zum