Verbraucher fühlen sich lt. Bitkom überwiegend online gut informiert und fair behandelt. Zugleich sieht eine Mehrheit keine Notwendigkeit für zusätzliche Vorgaben zum Verbraucherschutz im Internet.
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem