Die Bank meldete der Financial Intelligence Unit zwei jeweils sechsstellige Überweisungen auf das Konto der Klägerin. Erstattung der Kosten für das rechtsanwaltliche Freigabeschreiben könne die Kundin nicht verlangen, entschied das OLG Frankfurt. Die Bank habe sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts weder im Verzug befunden noch liege eine Pflichtverletzung vor (Az. 10 U 18/24).
BFH zu § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein unterjähriger schädlicher Beteiligungserwerb (§ 8c KStG) bei nachfolgender rückwirkender Umwandlung den Verlustrücktrag nicht einschränkt – entgegen