Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Versicherungsnehmer regelmäßig verpflichtet wahrheitsgemäß Auskunft über ihre gesundheitliche Situation zu erteilen. Machen sie falsche Angaben, kann der Anspruch auf die Versicherungsleistungen entfallen. Aber was geschieht, wenn die Versicherung den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung aufgrund der gesetzlich normierten Ausschlussfrist nach zehn Jahren nicht mehr anfechten kann, und der Versicherungsnehmer es genau darauf angelegt hat? Einen solchen Sachverhalt hatte das OLG Braunschweig zu klären (Az. 11 U 316/21).
Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Supermarktes
Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen das ihr gegenüber ausgesprochene Hausverbot eines Münchner Supermarkts ab (Az. 142 C 18533/24).