Die EU-Kommission hat Änderungen an der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) vorgeschlagen. Ziel ist es, einerseits sicherzustellen, dass das IT-System voll funktionsfähig ist und andererseits die Meldepflichten, insb. für primäre Kleinst- und kleine Unternehmen, zu vereinfachen.
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen
Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen