Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. So das BAG (Az. 10 AZR 332/20).
Rat der EU einigt sich auf Verhandlungsmandat zum Data Act
Der Rat der EU hat sich am 24.03.2023 auf ein Verhandlungsmandat zum Data Act geeinigt. Der Rat behält in seiner Positionierung die Grundprinzipien des Entwurfs