Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis bei hier vorliegender Glasknochenkrankheit nicht tragen muss, da dieses nach heutiger medizinischer Einschätzung und aktuellem Wissensstand nicht als von der Schulmedizin allgemein anerkannte Methode anzusehen sei (Az. I-13 U 222/22).
Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der Programmvielfalt
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und