Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in vier Bundesländern einen vergabespezifischen Mindestlohn: Berlin (13 Euro), Brandenburg (13 Euro), Bremen (12,29 Euro) und Thüringen (12,07 Euro). In Sachsen-Anhalt berechnet sich der Vergabemindestlohn anhand der Entgeltgruppe 1, Erfahrungsstufe 2 des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der Länder.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.