Vier Bundesländer mit vergabespezfischem Mindestlohn

Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in vier Bundesländern einen vergabespezifischen Mindestlohn: Berlin (13 Euro), Brandenburg (13 Euro), Bremen (12,29 Euro) und Thüringen (12,07 Euro). In Sachsen-Anhalt berechnet sich der Vergabemindestlohn anhand der Entgeltgruppe 1, Erfahrungsstufe 2 des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der Länder.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bedeutsame Änderungen im Energierecht

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat für ein Gesetzespaket zum Energierecht gestimmt. Darin werden neben einer stärkeren Integration von Photovoltaik in den Strommarkt