Vierte Änderung der Berufssatzung für WP/vBP – Ergänzung des § 16 Abs. 3 und 4 (Abwerbung von Mitarbeitern und Aufträgen) um ein Unlauterkeitsmoment

Der Beirat der WPK hat in seiner Sitzung am 29. November 2024 Änderungen der Berufssatzung WP/vBP beschlossen. Die Absätze 3 und 4 des § 16 BS WP/vBP (Pflichten gegenüber Gerichten, Behörden, der Wirtschaftsprüferkammer und anderen WP/vBP) wurden ergänzt.

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