Wassergebührenbescheide der Stadt Kassel sind rechtswidrig

Der VGH Hessen entschied, dass die Erhebung von Wassergebühren auf der Grundlage der Wasserversorgungssatzung der Stadt Kassel aus dem Jahr 2012 rechtswidrig gewesen ist (Az. 5 A 1307/17 und 5 A 1290/21).

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