Auch 35 Jahre nach der Deutschen Einheit besteht bei den Löhnen noch eine beträchtliche Ost-West-Lücke. Während Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland im Jahr 2024 durchschnittlich 4.810 Euro brutto im Monat verdienten, waren es in Ostdeutschland nur 3.973 Euro monatlich – ein Unterschied von 17,4 Prozent. Das ergibt eine Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung.
„Zwölftelregelung“ des Kirchensteuergesetzes NRW ist verfassungskonform
Die sog. „Zwölftelregelung“ des § 5 Abs. 2 Satz 1 KiStG NRW ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 4 Abs. 1 GG und