Ab 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen Pflicht. Und obwohl es bis dahin nur noch wenige Wochen dauert, kann lt. Bitkom bisher weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (45 Prozent) Rechnungen als E-Rechnung empfangen – ein Format, das spezielle Vorgaben hinsichtlich seiner Datenstruktur und maschineller Lesbarkeit erfüllen muss.
Täuschung beim Hauskauf: Käuferin darf Kaufvertrag rückgängig machen
Zeigen sich nach dem Kauf einer gebrauchten Immobilie gravierende Schäden oder Probleme mit der Baugenehmigung, hat der Erwerber oftmals keine Handhabe, gegen den Verkäufer vorzugehen.