Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstände einhalten

Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 4 K 468/21 u. a.).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten