Das VG Hannover hat nach Anhörung der Antragstellerin – der Stadt Bad Münder – und der Beteiligten – des betroffenen Personalratsmitglieds und des Personalrats – den Antrag auf Ausschluss wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht abgelehnt (Az. 17 A 2737/24).
Keine Diskriminierung: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt nicht gegen das AGG
Grundsätzlich kann eine Kapitalgesellschaft in ihrer Privatautonomie nur in dem Umfang beschränkt werden, in welchem eine unsachliche Diskriminierung in Betracht kommt. Dies ist nicht der