Der Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens wegen dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Internetseite „www.probenheld.de“ und der App „Park & Collect“ war voraussichtlich rechtmäßig. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 B 1590/20).
Heiße Phase im steuerpolitischen Herbst: DStV hochtourig und erfolgreich dabei
Die Fraktionen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ringen seit September um die Regierungsentwürfe des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) und des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG). Am 16.10.2024 schloss