Das VG Würzburg entschied im Fall der Klage einer Zahnarztpraxis, dass ein Widerrufsbescheid der Regierung von Unterfranken, mit dem die Bewilligung einer Corona-Soforthilfe widerrufen und die ausgezahlte Corona-Soforthilfe in Höhe von 7.500 Euro in vollem Umfang zurückgefordert wurde, in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden ist (Az. W 8 K 24.641).
Hinweisgeberschutz reloaded
Der DStV reicht seine Stellungnahme zur Bewertung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie bei der EU-Kommission ein. Dabei fordert der DStV, dass die Beraterschaft, wie Rechtsanwälte, vom Anwendungsbereich ausgenommen