Stellen Versicherungsbedingungen einer ausländischen Lebensversicherung in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des Versicherungsnehmers ab, kommt es auf den Wohnort bei Klageerhebung – nicht bei Vertragsschluss – an. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 7 U 66/21).
Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen
Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen – nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen, so der BGH (Az.