Stellen Versicherungsbedingungen einer ausländischen Lebensversicherung in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des Versicherungsnehmers ab, kommt es auf den Wohnort bei Klageerhebung – nicht bei Vertragsschluss – an. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 7 U 66/21).
Materialengpässe in der Industrie rückläufig
Die Materialknappheit in der deutschen Industrie hat sich entspannt. Im Mai berichteten noch 35,3% der befragten Firmen von Engpässen, nach 39,2% im April. Das geht