Die Financial Action Task Force (FATF) hat die Listen der Länder aktualisiert, die unter verstärkter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“) und die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Darauf weist die WPK hin.
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
Das BMF teilt mit, dass der Anwendungszeitraum des Schreibens vom 31. März 2022 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird (Az. IV C 2 –