Die WPK hat das WPK Magazin 4/2024 veröffentlicht.
Sohn des Anwalts hatte Brechdurchfall – keine Terminsverlegung
Laut BFH ist eine Terminsverlegung nur bei substanziiertem Vortrag zur Krankheit eines Kindes möglich. Pauschale Angaben reichen nicht (Az. XI B 11/24). Auf diese Entscheidung