Der Vermittlungsausschuss wird das Hinweisgeberschutzgesetz am 09.05. 2023 beraten. Die WPK hat dazu eine Stellungnahme übermittelt.
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §