Im Gefälligkeitsverhältnis zwischen Freunden haftet ein beklagter Freund nicht für den entgangenen Gewinn bei Investitionen in Krypto-Währungen. So das OLG Frankfurt (Az. 13 U 82/22).
Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung