Der Vermittlungsausschuss wird das Hinweisgeberschutzgesetz am 09.05. 2023 beraten. Die WPK hat dazu eine Stellungnahme übermittelt.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.