Selbstständig tätige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Yoga-Kursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterfällt. So entschied das LSG Hessen (Az. L 2 R 214/22).
Kann man Hygiene delegieren?
Wenn ein Krankenhaus bestimmte Behandlungen abrechnen will, benötigt es hierfür eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MD) über die Erfüllung sog. Strukturmerkmale. Zu den