Die Bundesregierung erweitert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Sie sollen jetzt auch von den Mitteln des sogenannten ERP-Vermögen profitieren können. Das Bundeskabinett hat den Anwendungsbereich des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 dementsprechend erweitert und dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung verabschiedet.
GwG-Meldeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Am 1. September 2025 wurde die Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43