Zulassung von Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund im dritten Anlauf rechtmäßig

Die Genehmigung der Bezirksregierung Münster über die Zulassung von Flugverkehr in den abendlichen Nachtstunden am Flughafen Dortmund ist nach Behebung der Mängel vorausgegangener Zulassungsentscheidungen rechtmäßig. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 20 D 135/23).

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