Das LG Berlin hat einer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des AG Köpenick stattgegeben und die Klage eines Mieters gegen seine Vermieterin auf Rückzahlung von teilweise grundlos gezahlter Miete abgewiesen, da dieser Anspruch zur Überzeugung des Landgerichts jedenfalls nicht dem Mieter zustehe (Az. 64 S 190/21).
Sommerprognose Kiel Institut: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind
Auf die deutsche Wirtschaft wirken weiterhin gegenläufige Kräfte. Während die Finanzpolitik für expansive Impulse sorgt, bremsen die Folgen des Irankriegs die wirtschaftliche Dynamik. Das zeigt