Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob die Mitwirkung in einem TV-Sendeformat den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit zuzuordnen war (Az. 10 K 306/17 G).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.