Zur Abgrenzung von Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit und Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Mitwirkung an einer TV-Sendung

Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob die Mitwirkung in einem TV-Sendeformat den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit zuzuordnen war (Az. 10 K 306/17 G).

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