Das LAG Niedersachsen entschied über eine Entschädigung wegen der Benachteiligung bei der Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten einer Hochschule (Az. 16 Sa 671/22).
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber