Das BMF ändert den Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 3. November 2022 (BStBl I S. 1462) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung erneut (Az. IV A 3 – S-0062 / 22 / 10006 :001).
Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick
Mit dem Omnibus 1-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung der Berichtspflichten für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit vor. Der DStV listet die wichtigsten Vereinfachungen auf.