Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Das BMF ändert den Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 3. November 2022 (BStBl I S. 1462) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung erneut (Az. IV A 3 – S-0062 / 22 / 10006 :001).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

„Schneller Gründen“: Pilotierung startet

Unternehmensgründungen in Deutschland sollen einfacher, schneller und vollständig digital möglich werden. Dieses Ziel verfolgt das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ im Rahmen der Modernisierungsagenda Bund und Föderal.