Zur Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten

Das LAG Niedersachsen entschied über eine Entschädigung wegen der Benachteiligung bei der Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten einer Hochschule (Az. 16 Sa 671/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

„Schneller Gründen“: Pilotierung startet

Unternehmensgründungen in Deutschland sollen einfacher, schneller und vollständig digital möglich werden. Dieses Ziel verfolgt das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ im Rahmen der Modernisierungsagenda Bund und Föderal.