Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Reichweite einer Stromsteuerbefreiung auseinanderzusetzen (Az. 4 K 3119/18).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1