Bei Zwangsvollstreckungen muss häufig nach einem elektronischen Antrag der Vollstreckungstitel per Post nachgereicht werden. Das will das BMJ ändern. Den entsprechenden Gesetzentwurf begrüßt die BRAK im Ansatz, hält ihn aber für inkonsequent, weil er an einigen Stellen Medienbrüche beibehält.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses