Bei Zwangsvollstreckungen muss häufig nach einem elektronischen Antrag der Vollstreckungstitel per Post nachgereicht werden. Das will das BMJ ändern. Den entsprechenden Gesetzentwurf begrüßt die BRAK im Ansatz, hält ihn aber für inkonsequent, weil er an einigen Stellen Medienbrüche beibehält.
Diagnosen in WhatsApp-Chat geteilt – Ärztin muss ihrem Kollegen Schadensersatz zahlen
Verbreitet eine Ärztin in einer WhatsApp-Gruppe in einem Krankenhaus Gesundheitsdaten eines Kollegen, muss sie diesem Schadensersatz zahlen. Dies entschied das ArbG Siegburg (Az. 1 Ca