Ausbildungsförderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu erbringenden Leistungsanforderungen

Studierenden, die den für weitere Leistungen nach dem BAföG über das 4. Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise dennoch Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn das Nichtbestehen von Leistungsanforderungen erstmals zu einer aus studienorganisatorischen Gründen zwingenden Wiederholung von Semestern führt. So das BVerwG (Az. 5 C 6.21).

Pflichtteilsstrafklausel setzt Mittelabfluss voraus

Pflichtteilsstrafklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten sollen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten möglichst ungeschmälert erhalten. Wird die Verwirkung der Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. So das OLG Frankfurt (Az. 21 W 104/22).

Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung endet am 31.03.2023

Das BMWK weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten am 31.03.2023 endet. Wenn die Neustarthilfe etwa über Steuerberater als prüfende Dritte beantragt wurde, müssen diese auch die entsprechende Endabrechnung einreichen. Darauf weist der DStV hin.

„Bitte keine Werbung einwerfen“ – Anspruch auf Unterlassung

Das AG München untersagte einem Umzugsunternehmen, Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang des von dem Kläger bewohnten Mehrfamilienhauses abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Az. 142 C 12408/21).

Amerikanischer IRA setzt Europas Wettbewerbsfähigkeit unter Druck

Am 16.08.2022 ist in den USA der „Inflation Reduction Act“ (IRA) in Kraft getreten. Das amerikanische Klimaschutzpaket hat Sorgen um ein neues Subventionswettrennen sowie eine Debatte über die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union ausgelöst. Darüber berichtet der DIHK.

Online-Glücksspieler bekommt Geld zurück

Ein Spieler aus Braunschweig verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 Euro bei Casino-Glücksspielen im Internet. Auf die Klage des Spielers verurteilte das LG Braunschweig den in Malta ansässigen Veranstalter zur Erstattung des verlorenen Einsatzes. Das OLG Braunschweig bestätigte das Urteil (Az. 9 U 3/22).