Keine nachträglich höhere Besoldung für Realschullehrerin im Ruhestand

Lehrkräften für die Sekundarstufe I, die nach altem Ausbildungsrecht studiert haben und in die Besoldungsgruppe A 12 BesO NRW a. F. eingestuft waren, steht kein Anspruch auf höhere Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 BesO NRW a. F. (wie einem Studienrat) zu. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 3 A 2043/22).

Herbstprognose 2023: Eine bescheidene Erholung nach einem schwierigen Jahr

Die europäische Wirtschaft hat in diesem Jahr vor dem Hintergrund der hohen Lebenshaltungskosten, der schwachen Auslandsnachfrage und der Straffung der Geldpolitik an Dynamik verloren. Auch wenn sich die Wirtschaftstätigkeit in Zukunft allmählich erholen dürfte, korrigiert die EU-Kommission im Herbst ihre Prognose für das BIP-Wachstum der EU im Vergleich zu den Sommerprojektionen nach unten.