Rechtskräftiger Schlussbescheid über NRW-Soforthilfen bleibt bestehen

Ein Handwerksbetrieb aus Werne, der im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen NRW erhalten, später seinen tatsächlichen Liquiditätsengpass zurückgemeldet und einen entsprechenden Schlussbescheid über eine (Teil)-Rückzahlung bekommen, hiergegen aber keine Klage erhoben hatte, hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen seines Verfahrens. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 1764/23).

Die von einem Australier betriebene Webseite „https://haveibeenpwned.com“ ist hilfreich – aber nicht gerichtsfest

Auf der Webseite „https://haveibeenpwned.com“ kann man nachprüfen, ob seine persönliche E-Mail-Adresse von Hackern gestohlen wurde. Das LG Lübeck musste jetzt der Frage nachgehen, ob die Angaben dieser Seite auch gerichtsfest sind. Klare Aussage: Das sind sie nicht, denn das Gericht kann in keiner Weise überprüfen, wie die Webseite zu ihren Ergebnissen kommt (Az. 15 O […]

Zweites Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II) – Referentenentwurf

Das BMF hat den Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) veröffentlicht. Neben notwendigen Entlastungen bei der Einkommensteuer werden weitere Einzelmaßnahmen aufgegriffen, die thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbunden sind.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: (un)freiwillig auch für kleine und mittlere Unternehmen

Obwohl sie formal von einer Berichtspflicht ausgenommen sind, müssen viele kleinere Betriebe in der Praxis dann doch verschiedene Nachhaltigkeitsinformationen erheben und an ihre Geschäftspartner melden. Dass diese Abfragen in Form und Tiefe sehr individuell ausfallen, erhöht den Aufwand zusätzlich. Ein freiwilliger europaweiter Standard soll Erleichterung bringen. Hierüber informiert der DIHK.

Kartellrecht: EU-Kommission akzeptiert Verpflichtungszusagen von Apple zur Öffnung der „tap and go“-Funktion auf iPhones für andere Anbieter

Die EU-Kommission hat Verpflichtungsangebote von Apple nach den EU‑Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt. Mit den Verpflichtungszusagen werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich der Weigerung von Apple ausgeräumt, Wettbewerbern Zugang zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mittels iPhones in Geschäften zu gewähren.