Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a UStG
Das BMF hat ein Informationsblatt zum Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes veröffentlicht (Az. III C 3 – S 7180/00032/001/065).
Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen
Das BMF passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 Nummer 21 UStG aufgrund der Änderung im Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 an (Az. III C 3 – S 7179/00054/001/094).
Kein Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten bei vorschneller Beauftragung eines Rechtsanwalts
Ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten besteht lt. AG München nicht, wenn der Käufer zu früh einen Anwalt einschaltet, ohne zuvor selbst versucht zu haben, das Problem mit dem Händler zu klären (Az. 223 C 1289/25).
Widerruf von Mandatsvertrag mit Rechtsanwaltskanzlei ist wirksam
Ein als Fernabsatzgeschäft geschlossener Mandatsvertrag kann widerrufen werden. So entschied das LG Flensburg (Az. 4 O 80/25).
Ungekürztes deutsches Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
Die Familienkasse muss das Kindergeld für ein in Deutschland lebendes Kind in voller Höhe auszahlen, wenn sie keine Auskunft der ausländischen Verbindungsstelle darüber erhält, ob für das Kind Ansprüche auf Familienleistungen nach ausländischem Recht bestehen. Dies entschied das FG Köln (Az. 14 K 950/22).
Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten: Vereinfachungen vorgeschlagen
Die EU-Kommission hat Änderungen an der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) vorgeschlagen. Ziel ist es, einerseits sicherzustellen, dass das IT-System voll funktionsfähig ist und andererseits die Meldepflichten, insb. für primäre Kleinst- und kleine Unternehmen, zu vereinfachen.
Wettbewerbsfähigkeit stärken – DStV äußert sich zu EU-Gesetzesinitiativen
Mit dem EU-Rechtsrahmen für Unternehmen und dem Europäischen Innovationsgesetz möchte die EU-Kommission Wachstum und Innovation fördern. Der DStV begrüßt das Ziel grundsätzlich, weist jedoch auf bestehende Stolpersteine hin und hat konkrete Verbesserungsvorschläge eingebracht.
OVG NRW gibt rechtlichen Hinweis zur Rückforderung von Überbrückungshilfe gegenüber Fortuna Düsseldorf
Nachdem das VG Düsseldorf die Rückforderung von etwa 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen III vom Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf für rechtswidrig erklärt und das Land Nordrhein-Westfalen hiergegen Rechtsmittel eingelegt hatte, hat das OVG NRW den Beteiligten einen rechtlichen Hinweis erteilt und eine unstreitige Verfahrensbeendigung angeregt (Az. 4 A 1352/25).