Das Schreiben legt die Vorgaben für die Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten an das BMF fest (Az. IV A 4 – S-0316-a / 19 / 10005 :011).
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,