Die Beklagte durfte ihre Eierlikörprodukte unter Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewerben, sie habe die Klagemarke „Eieiei“ nicht verletzt. Voraussetzung für eine Markenverletzung wäre, dass der Verkehr in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt. So das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 41/22).
Inflationsrate im April 2026 voraussichtlich +2,9 %
Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2026 voraussichtlich +2,9 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber