Der BFH nahm dazu Stellung, ob Werbeartikel aus dem sog. Food-Bereich (insbesondere mit Werbedrucken versehene Süßigkeiten) dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG unterliegen (Az. V R 38/21).
Streit um Dienstleistungen auf der Esoterik-Messe
Im Streit um die Wirksamkeit eines auf einer Esoterik-Messe geschlossenen Dienstleistungsvertrages erachtete das AG München eine Klage auf Rückzahlung von 600 Euro für teilweise begründet