Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 („erster Lockdown“) verhältnismäßig

Der BGH hat über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch die vorübergehende landesweite Schließung von Frisörbetrieben im Frühjahr 2020 im Rahmen der Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus entstanden sind (Az. III ZR 41/22).

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