Das AG München hat zur außerordentliche Kündigung wegen unterbliebener Mitteilung des Versterbens der ursprünglichen Mieterin über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hinweg entschieden (Az. 417 C 9024/22).
Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet