Die Bundesregierung will die jährliche Neuanpflanzungsgenehmigung für den Weinanbau begrenzen. Das geht aus dem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/6874) mit dem Titel „Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes“ hervor.
Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
Das BMF hat sich mit den Folgen aus dem BFH-Urteil I R 42/19 vom 17.05.2023 befasst (Az. IV C 2 – S-2204 / 24 /