Die Bundesregierung möchte einige nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine beschlossene befristete Maßnahmen zur Energieversorgungsssicherheit verlängern. Dazu hat sie den Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht.
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1