Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene sollen in Zukunft spürbar transparenter und für Bürger leichter nachvollziehbar werden. Das Bundeskabinett hat dazu am 06.03.2024 eine Änderung der GGO der Bundesregierung beschlossen. Mit der Änderung verpflichtet sich die Bundesregierung zu zwei wesentlichen Neuerungen: Zum einen wird der exekutive Fußabdruck eingeführt und künftig besteht bei allen Gesetzgebungsverfahren „Synopsenpflicht“.
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann