Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene sollen in Zukunft spürbar transparenter und für Bürger leichter nachvollziehbar werden. Das Bundeskabinett hat dazu am 06.03.2024 eine Änderung der GGO der Bundesregierung beschlossen. Mit der Änderung verpflichtet sich die Bundesregierung zu zwei wesentlichen Neuerungen: Zum einen wird der exekutive Fußabdruck eingeführt und künftig besteht bei allen Gesetzgebungsverfahren „Synopsenpflicht“.
Umstellung auf das BZSt online.portal und Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle
Das BZSt weist auf die im Jahr 2025 erfolgende Umstellung der bisherigen CbCR-Datenübermittlung auf das neue BZSt online.portal, das zentrale Onlineportal des Bundeszentralamts für Steuern,