Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortende) Person mit dem tatsächlichen Versender übereinstimmt. So der BFH (Az. XI R 10/22).
Stärkung der Vertretung von EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmern in multinationalen Unternehmen: Rat gibt grünes Licht für Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte
Der Rat der EU und das EU-Parlament haben die Überarbeitung der Richtlinie angenommen, die die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in großen multinationalen Unternehmen wirksamer