Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige – wie in Zeiten der Corona-Pandemie – (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht (Az. VI R 3/23).
Vertragsverletzungsverfahren: Besteuerung von Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten
Die EU-Kommission hat beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich und Italien einzuleiten. Diese Länder haben es versäumt, ihre Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Dividenden aus Tochtergesellschaften in