Das OLG Naumburg hat das Urteil in einem Musterverstellungsverfahren eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse verkündet. Danach ist die beklagte Sparkasse verpflichtet, die Zinsanpassung für näher bezeichnete formularmäßige Prämiensparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen (Az. 5 MK 1/20).
Getrennte Hauptwohnsitze von Eheleuten sind separat rundfunkbeitragspflichtig
Das VG Koblenz entschied, dass Ehegatten für getrennt auf sie jeweils als Hauptwohnsitz angemeldete Wohnungen jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, auch wenn sie gemeinsam