Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das gilt nach einer Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt jedenfalls dann, wenn das Anbringen der Abdeckung den eigentlichen Weg deutlich unterbricht (Az. L 6 U 61/20).
BFH: Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind
Sind Zeiten, die zum Zwecke der Vorbereitung des Studiums im Ausland verbracht werden, bei der Berechnung der ausbildungsfreien Zeiten zu berücksichtigen? Zu dieser Frage hat