Das OLG Naumburg hat das Urteil in einem Musterverstellungsverfahren eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse verkündet. Danach ist die beklagte Sparkasse verpflichtet, die Zinsanpassung für näher bezeichnete formularmäßige Prämiensparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen (Az. 5 MK 1/20).
Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2025
Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des OLG Düsseldorf abrufbar. Gegenüber der Tabelle 2024 sind im Wesentlichen